Breitbandausbau stärken
TKG-Novelle setzt wichtige Signale für den Breitbandausbau
21.03.2012. Mit der aktuellen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll der Ausbau neuer, hochleistungsfähiger Netze im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft gestärkt werden und eine Reihe europarechtlicher Vorgaben umgesetzt werden mit dem Ziel, die Wettbewerbsentwicklung im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Nach Einigung im Vermittlungsausschuss und Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat steht nur noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten aus. Das Gesetz wird daher in Kürze in Kraft treten.
Für die VKU-Mitgliedsunternehmen ist eine Reihe von neuen Regelungen zum Aufbau von Breitbandinfrastrukturen von Bedeutung. Diese betreffen nicht nur Unternehmen, die bereits Telekommunikationsdienste anbieten oder in Breitbandnetze investieren (wollen), sondern in einzelnen Fragestellungen auch kommunale Unternehmen als Infrastrukturbetreiber insgesamt. Im Gesetzgebungsprozess wurden einige vom VKU erhobene Forderungen berücksichtigt. Leider enthält das TKG aber weiterhin Regelungen, die nach Ansicht des VKU nicht sachgerecht sind. Der VKU hatte sich im Vorfeld der Novelle ausdrücklich gegen diese Formulierungen ausgesprochen, da sie zu Investitionsunsicherheit führen und damit den Breitbandausbau bremsen. In diesem Zusammenhang begrüßt der VKU vor allem die Absage an den sogenannten Universaldienst. Positiv ist auf jeden Fall, dass zukünftig auch schon Infrastruktureigentümer und nicht nur Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze das Wegerecht aus dem TKG nutzen können.
Der VKU begrüßt insgesamt, dass der Ausbau der Breitbandinfrastruktur nunmehr im Telekommunikationsgesetz verankert wird, und wird sich intensiv in politische Plattformen und ministerielle Arbeitsgruppen einbringen, um eine Handhabung der neu eingeführten Instrumente mit Augenmaß zu erreichen.
Ansprechpartner: Dr. Stefan Thole
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