EU-Kommission genehmigt Bundesrahmenregelung Leerrohre
Zusammen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Bundesregelung Leerrohre erstellt. Ziel ist, die Fördermöglichkeiten für Hochleistungsnetze in Gebieten, in denen deren Aufbau durch den Markt nicht möglich ist, zu verbessern. Gleichzeitig erweitert die neue Regelung den rechtlichen Spielraum von Ländern und Kommunen, da von Kommunen oder Ländern erfasste Fälle zukünftig nicht mehr der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Die Bundesrahmenregelung Leerrohre präzisiert die Vorgaben des europäischen Beihilferechts hinsichtlich Art und Umfang der staatliche Förderung von Breitbandlösungen. Sie zielt primär auf den Aufbau eines Next Generation Access-Netzes (NGA-Netzes) mit sehr hohen Übertragungsraten, umfasst aber auch weniger leistungsfähige Teilabschnitte, wenn der neue Netzabschnitt sich in ein überörtlich abgestimmtes Gesamtkonzept zur Herstellung eines NGA-Netzes einfügt. Zulässig sind danach öffentliche Beihilfen zur Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel oder die Übernahme der Kosten der entsprechenden Erdarbeiten. Die Zulässigkeit von Beihilfen nach der Bundesrahmenregelung Leerrohre hat die folgenden Voraussetzungen: Der VKU begrüßt, dass somit den Kommunen wie auch den kommunalen Unternehmen nun der Ausbau der Breitband-Infrastruktur in unter Marktbedingungen nicht erschließbaren Gebieten erleichtert wird. Ansprechpartner: Dr. Stefan Thole Weitere Informationen:

EU-Kommission genehmigt Bundesrahmenregelung Leerrohre

Comuptertastatur, mit einer Aufschrift 'Zukunft' auf der Taste in der Mitte

Zusammen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Bundesregelung Leerrohre erstellt. Ziel ist, die Fördermöglichkeiten für Hochleistungsnetze in Gebieten, in denen deren Aufbau durch den Markt nicht möglich ist, zu verbessern. Gleichzeitig erweitert die neue Regelung den rechtlichen Spielraum von Ländern und Kommunen, da von Kommunen oder Ländern erfasste Fälle zukünftig nicht mehr der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden müssen.

Die Bundesrahmenregelung Leerrohre präzisiert die Vorgaben des europäischen Beihilferechts hinsichtlich Art und Umfang der staatliche Förderung von Breitbandlösungen. Sie zielt primär auf den Aufbau eines Next Generation Access-Netzes (NGA-Netzes) mit sehr hohen Übertragungsraten, umfasst aber auch weniger leistungsfähige Teilabschnitte, wenn der neue Netzabschnitt sich in ein überörtlich abgestimmtes Gesamtkonzept zur Herstellung eines NGA-Netzes einfügt. Zulässig sind danach öffentliche Beihilfen zur Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel oder die Übernahme der Kosten der entsprechenden Erdarbeiten.

Die Zulässigkeit von Beihilfen nach der Bundesrahmenregelung Leerrohre hat die folgenden Voraussetzungen:

  • Fehlendes Angebot für den Aufbau eines NGA-Netzes entsprechend dem durch Abfrage zu ermittelnden Bedarf unter Marktbedingungen.
  • Offenes und transparentes Ausschreibungsverfahren zur Nutzung der Leerrohre.
  • Zuschlag an wirtschaftlich günstigsten Bieter.
  • Verpflichtung des ausgewählten Bieters zu offenem Zugang für Dritte auf Vorleistungsebene für 3 Jahre bei unzulänglich grundversorgten Gebieten bzw. für 7 Jahre bei bereits grundversorgten Gebieten.
  • Dokumentation der Leerrohre.
  • Wiederholung der Ausschreibung bei nachträglich auftretendem Bedarf.

Der VKU begrüßt, dass somit den Kommunen wie auch den kommunalen Unternehmen nun der Ausbau der Breitband-Infrastruktur in unter Marktbedingungen nicht erschließbaren Gebieten erleichtert wird.

Ansprechpartner: Dr. Stefan Thole

Weitere Informationen:


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas