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Kreislaufwirtschaftsgesetz
Vermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen
18.01.2012. Der Bundestag hat am 28. Oktober 2011 den Gesetzentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Hoffnung der Bundesregierung, dass das Gesetz auch den Bundesrat passieren würde, hat sich nicht bestätigt. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an, mit dem Ziel der Streichung der so genannten Gleichwertigkeitsklausel bei der Regelung zur gewerblichen Sammlung in § 17 Abs. 3 des Gesetzes.
Die Gleichwertigkeitsklausel im Gesetzentwurf sieht vor, dass einer gewerblichen Sammlung keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen gesetzt werden können, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht in der Lage ist, die von der gewerblichen Sammlung angebotenen Sammel- und Verwertungsleistungen in gleicher Qualität, Effizienz und Dauer selbst oder unter Beauftragung Dritter zu erbringen.
Der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. April 2012 ist mit dem Votum des Bundesrats in die Ferne gerückt. Der Zeitplan der Bundesregierung hätte nur noch gehalten werden können, wenn der Vermittlungsausschuss sich in der ersten Runde am 14. Dezember 2011 auf einen Vorschlag verständigt und Bundesrat und Bundestag dem Ergebnis noch im Dezember zugestimmt hätten. Die Beteiligten konnten sich aber am 14.12. weder auf die vom BMU kurz zuvor vorgeschlagene Formulierung noch auf einen anderen Text verständigen. Das Verfahren musste vertagt werden. Der Vermittlungsausschuss tagt das nächste Mal am 08. Februar 2012.
Der VKU rechnet nicht damit, dass das Gesetz noch im ersten Halbjahr 2012 in Kraft tritt.
Weitere Informationen zum Download:
Pressemitteilung des VKU zum KrWG vom 25.11.2011 (202 KB)
Pressemitteilung des VKU zur Anhörung im Landtag Düsseldorf vom 13.10.2011 (195 KB)
Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages
19.09.2011. Der VKU hat in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, damit die starke Rolle der Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung beibehalten wird. Die Verhandlungen um die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind im September 2011 in die entscheidende Phase eingetreten.
Am 19. September 2011 fand die Expertenanhörung im Bundestag statt, in der der VKU gemeinsam mit den von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Experten die Positionen der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe erfolgreich darlegen konnte. Der VKU war mit zwei Vertretern in der Anhörung vertreten, Dr. Andreas Zuber, Leiter der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS, und Uwe Feige, Werkleiter des Kommunalservice Jena und Vorsitzender der Landesgruppe Ost.
Das Thema der Organisation der Abfallwirtschaft fand in den vergangenen Monaten zunehmend Gehör. Die Arbeit der letzten Zeit hat sich also bezahlt gemacht. Mitarbeiter und Ehrenamtliche des VKU führten Gespräche, tauschten sich mit den politischen Entscheidungsträgern aus und machten Werbung für die kommunale Sache.
Anlässlich der Anhörung haben der VKU und die kommunalen Spitzenverbände nochmals Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen.
Die Anhörung selbst haben VKU und kommunale Spitzenverbände in einer gemeinsamen Presseinformation (127 KB) bewertet.
Die Empfehlungen des Umweltausschusses liegen noch nicht vor. Der Bundestag wird sich voraussichtlich am 28. Oktober in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes befassen und darüber beschließen. Der Bundesrat wird Ende Oktober entscheiden. Je nachdem, wie die beiden Kammern entscheiden, ist die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens sehr wahrscheinlich.
Der VKU und seine Mitglieder haben die „heiße Phase“ des Gesetzgebungsverfahren mit Aktionen und Aktivitäten vor Ort begleitet.
Weitere Dokumente zum Download:
Stellungnahme der Bundesregierung vom 20.07.2011 (181 KB)
Informationsveranstaltungen des VKU zum KrWG
12.09.2011. Vor und nach der Sommerpause 2011 hat der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in den Landesvertretungen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Informationsveranstaltungen für die Bundestagsabgeordneten organisiert. Gemeinsam mit Vertretern aus Mitgliedsbetrieben wurden den Politikern dabei die Folgen der geplanten Änderungen für die Betriebe und in den Kommunen deutlich gemacht. Auch über die rechtlichen – vor allem die europarechtlichen – Zusammenhänge wurden die Mitglieder des Bundestags hinreichend informiert.
Der Dank des VKU und der kommunalen Spitzenverbände geht an die Organisatoren und Referenten, dabei insbesondere an die Mitglieder des Umweltausschusses, Michael Brand (CDU), Gerd Bollmann (SPD), Horst Meierhofer, (FDP), Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) sowie Ralph Lenkert (DIE LINKE), die sich trotz zum Teil unterschiedlicher Auffassungen der offenen Diskussion mit den kommunalen Vertretern gestellt haben.
Die Vorträge und Reden der Veranstaltung vom 8. September 2011 in der Landesvertretung von Schleswig-Holstein finden Sie hier:
- Programm der Veranstaltung am 08.09.2011 (88 KB)
- Begrüßung durch Landrat Dr. Michael Ermrich (58 KB)
- Statement OB Hans Schaidinger / Regensburg (29 KB)
- Statement Ralph Lenkert / DIE LINKE (35KB)
- Vortrag Dr. Andreas Wasielewski / MLUR-SH (42 KB)
- Vortrag Dr. Andreas Zuber / VKU (210 KB)
- Vortrag Hartmut Gaßner / Gaßner Groth Siederer & Coll (173 KB)
- Vortrag Jürgen Altmeyer / Altpapierentsorgung in Dresden (1321 KB)
- Vortrag Prof. Dr. Axel Priebs / Region Hannover (1051 KB)
- Vortrag Walter Hartwig / VIVO KU (29 KB)
- Vortrag Wilhelm Carl / AWB Bergisch Gladbach (1307 KB)
- Rede Dorothea Steiner / Kommunale Spitzenverbände (47 KB)
- Statement Kommunale Spitzenverbände VKU (26 KB)
VKU für Änderung der Regelung zur gewerblichen Sammlung
06.07.2011. Der Bundestag hat sich am 10. Juni 2011 in erster Lesung mit dem Kabinettsentwurf befasst und zunächst ohne Aussprache eine Überweisung an den Umwelt- und an den Innenausschuss beschlossen.
Die Bundesregierung hat inzwischen im Juli eine Stellungnahme zu den Beschlüssen des Bundesrats vom 27. Mai 2011 abgegeben
Wenngleich die Bundesregierung einigen Forderungen des Bundesrats nachkommt, ist sie zu einem Einlenken bei der gewerblichen Sammlung nicht bereit.
VKU und kommunale Spitzenverbände setzen sich daher nach wie vor für eine Änderung der Regelungen zur gewerblichen Sammlung ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 04. Juli 2011 (41 KB) erneut bestätigt, dass die derzeitigen Regelungen zu Überlassungspflichten und gewerblichen Sammlungen europarechtskonform sind und nicht geändert werden müssen. Damit widerspricht das höchste deutsche Verwaltungsgericht den Äußerungen der Bundesregierung, die nach wie vor unter Vorgabe angeblicher europarechtlicher Zwänge die durch das Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gewonnene Rechtssicherheit Preis geben will.
Tatsächlich geht es hier also nicht um eine rechtliche, sondern um die politische Frage, „Wie viel Liberalisierung wollen wir?“
Beschlussempfehlung durch den Bundesrat
27.05.2011. Zentraler Begriff des Gesetzes ist die gewerbliche Sammlung. Sie ist das Einfallstor in die originäre Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Kabinettsentwurf ist kein Kompromiss, wie vom BMU behauptet, sondern eine ordnungspolitische Weichenstellung zugunsten der privaten Entsorgungswirtschaft. Nur durch die konsequente Aufnahme der Definition der gewerblichen Sammlung durch das Bundesverwaltungsgericht in das Gesetz können die vom BMU gesetzten Ziele und insbesondere Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten erreicht werden. Nach intensiven Erörterungen vieler Vertreter der kommunalen Abfallwirtschaft mit zuständigen Mitarbeitern der Landesumweltministerien und entsprechenden Empfehlungen eines Unterausschusses des Umweltausschusses hat der Bundesrat die Vorschläge des Kabinettsentwurfs zur Lockerung der Zulassung gewerblicher Sammlungen zurückgewiesen und am 27. Mai 2011 eine Beschlussempfehlung gefasst, die vom Verband und seinen Mitgliedsbetrieben begrüßt wird.
Der Bundesrat votiert im Kern für den Erhalt der Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in dem Umfang, wie er im noch geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelt ist und spricht sich für die Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten einschränkenden Kriterien bei der Zulassung einer gewerblichen Sammlung aus. Bundesweit einheitliche Vorgaben für die Sammlung von zusätzlichen Wertstoffen aus Haushaltungen, wie im Regierungsentwurf gefordert, hält der Bundesrat darüber hinaus ebenso für nicht erforderlich, sondern will die Organisation der Wertsoffsammlung der kommunalen Gestaltungsfreiheit vor Ort überlassen.
Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in Bundesrat und Bundestag hat die Bundesregierung zugleich die Notifizierung bei der EU-Kommission in Brüssel eingeleitet, die voraussichtlich Ende Juni 2011 abgeschlossen sein wird. Bis Mitte Juli 2011 wird die Bundesregierung dann ihre Stellungnahme zur Beschlussempfehlung des Bundesrats abgeben.
Weitere Dokumente zum Download:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 30. März 2011 nach langem Vorlauf den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Der VKU hat mit Schreiben vom 15. April 2011 hierzu Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt der Verband den politischen Willen zu mehr Klima- und Ressourcenschutz.
Allerdings hält es der VKU für dringend geboten, Nachbesserungen an zentralen Stellen vorzunehmen. Die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und damit eine Daseinsvorsorgeaufgabe, deren Erfüllung dauerhaft in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen muss. Dies sollte im neuen Gesetz deutlicher zum Ausdruck kommen. Der Verband sieht in dem Gesetzentwurf wie auch die kommunalen Spitzenverbände eine massive Aushöhlung und Gefährdung der kommunalen Abfallwirtschaft.
Die erhebliche Einschränkung der Überlassungspflichten durch die Ausweitung der gewerblichen Sammlungen sowie die unverhohlene Vorfestlegung zur privaten Systemführerschaft bei der Wertstoffftonne reduzieren kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe auf die Restabfallbeseitigung und eine reine Reserve-/Vorhaltefunktion.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 zur Makulatur macht. Die vom BMU immer wieder vorgeschobenen europarechtlichen Notwendigkeiten bestehen nach Auffassung des Verbandes nicht. An vielen Stellen des Regierungsentwurfs werden äußerst missverständliche Formulierungen verwendet. Es besteht keine Rechtsklarheit für die Beteiligten und damit keine Planungssicherheit.
Weitere Informationen zum Download:
Kabinettsbeschluss Gesetzentwurf zur Neuordnung des KrWG vom 30.03.2011 (829 KB)
Referentenentwurf zum KrWG vom 06.08.2010 (1.201 KB)
Eckpunkte zum Referentenentwurf der Novelle des KrWG vom 06.08.2010 (38 KB)
Anlage zum Eckpunktepapier vom 06.08.2010 (27 KB)
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Termine Mai 2012
- 04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
- 10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 15.05. 10:30h AK Vertrieb
- 15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
- 23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
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