Abfall
Das Abfallrecht als Teil des Umweltrechts befasst sich mit der Sammlung, dem Transport, der Behandlung und der Entsorgung von Abfällen aller Art. Es ist erst Anfang der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts als eigenes Rechtsgebiet entstanden und somit eine junge und moderne Rechtsdisziplin. Über das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972, das Abfallgesetz von 1986 und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2012 hat das Abfallrecht einen starken Wandel vollzogen. Stand am Anfang die gefahrlose Beseitigung vor allem von gesundheitsgefährdenden Abfällen im Vordergrund, spielte ab Mitte der neunziger Jahre die Vermeidung und Verwertung mit dem Ziel der Reduzierung der zu entsorgenden Abfälle eine zunehmende Rolle. Mit der neuen fünf-stufigen Abfallhierarchie von Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, stofflicher Verwertung (Recycling), sonstiger Verwertung, wie etwa der energetischen Verwertung und Beseitigung tritt aktuell immer mehr das Ziel des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung für die Abfallwirtschaft in den Vordergrund. Unterstützt werden die Ziele der modernen Abfallwirtschaft durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen, die sich auf bestimmte Arten der Planung, der Genehmigung und des Betriebs von Abfallbehandlungsverfahren und die Entsorgung getrennter Abfallfraktionen beziehen. Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von Beseitigungsabfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen ist eine Pflichtaufgabe der Gebietskörperschaften als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die auf der Grundlage des Bundes- und Landesrechts sowie kommunaler Satzungen mit Anschluss- und Benutzungszwang erfolgt. Die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung aus sonstigen Herkunftsbereichen, wie etwa dem Gewerbe oder der Industrie, liegt dagegen in der Verantwortung der Sache der Abfallerzeuger.

Abfall

Das Abfallrecht als Teil des Umweltrechts befasst sich mit der Sammlung, dem Transport, der Behandlung und der Entsorgung von Abfällen aller Art. Es ist erst Anfang der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts als eigenes Rechtsgebiet entstanden und somit eine junge und moderne Rechtsdisziplin. Über das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972, das Abfallgesetz von 1986 und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Jahr 2012 hat das Abfallrecht einen starken Wandel vollzogen. Stand am Anfang die gefahrlose Beseitigung vor allem von gesundheitsgefährdenden Abfällen im Vordergrund, spielte ab Mitte der neunziger Jahre die Vermeidung und Verwertung mit dem Ziel der Reduzierung der zu entsorgenden Abfälle eine zunehmende Rolle. Mit der neuen fünf-stufigen Abfallhierarchie von Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, stofflicher Verwertung (Recycling), sonstiger Verwertung, wie etwa der energetischen Verwertung und Beseitigung tritt aktuell immer mehr das Ziel des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung für die Abfallwirtschaft in den Vordergrund. Unterstützt werden die Ziele der modernen Abfallwirtschaft durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen, die sich auf bestimmte Arten der Planung, der Genehmigung und des Betriebs von Abfallbehandlungsverfahren und die Entsorgung getrennter Abfallfraktionen beziehen.

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von Beseitigungsabfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen ist eine Pflichtaufgabe der Gebietskörperschaften als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die auf der Grundlage des Bundes- und Landesrechts sowie kommunaler Satzungen mit Anschluss- und Benutzungszwang erfolgt. Die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung aus sonstigen Herkunftsbereichen, wie etwa dem Gewerbe oder der Industrie, liegt dagegen in der Verantwortung der Sache der Abfallerzeuger.


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Termine Juni 2013

13.06. VKU-Infotag: Klärschlammverordnung aktuell - Neue Anforderungen an die Klärschlammverwertung
19.06. § 19 Stromnetzentgeltverordnung - Sonderformen der Netznutzung
24.06. - 25.06. VKU-PR-Forum
24.06. - 25.06. VKU-PR-Forum