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Strom- und Gasversorgung
Die Strom- und Gasversorgung von Letztverbrauchern wird grundsätzlich durch das EnWG und seine Rechtsverordnungen geregelt. So haben Haushaltskunden nach § 36 EnWG einen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung in Niederspannung und Niederdruck durch den örtlichen Grundversorger. Der Grundversorger hat zudem nach § 38 EnWG die gesetzliche Aufgabe der Ersatzversorgung in Niederspannung und Niederdruck aller Letztverbraucher beim Ausfall von deren Energielieferanten für längstens drei Monate. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Grundversorgers und seiner grund- und ersatzversorgten Kunden sind in der StromGVV und GasGVV geregelt. Für die Grundversorgung von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung schreibt § 41 EnWG bestimmte Mindestvertragsinhalte vor. Ergänzend hierzu gilt das allgemeine Vertragsrecht des BGB, für standardisierte Sonderverträge insbesondere das AGB-Recht der §§ 305 – 310 BGB; dessen Bedeutung zeigt sich an der vermehrten BGH-Rechtsprechung zu unwirksamen Klauseln in Gaslieferverträgen. Letztverbraucher, die aus Spannungsebenen bzw. Druckstufen oberhalb von Niederspannung bzw. Niederdruck beliefert werden wollen, haben hingegen keinen energierechtlichen Versorgungsanspruch. Für diese Energielieferverträge gilt Vertragsfreiheit im Rahmen der allgemeinen kartell- und zivilrechtlichen Grundsätze. Bei der Durchführung der Strom- und Gasversorgung sind zudem von den Energielieferanten im Verhältnis zum jeweiligen Netzbetreiber die von der BNetzA festgelegten Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und zum Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) anzuwenden.
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Termine Februar 2012
- 01.02. VKU-Steuerinfotag
- 14.02. VKU-Steuerinfotag
- 15.02. VKU-Infotag Bilanzrecht
- 15.02. 08:45h VKU-Infotag: Geschäftsführer- und Vorstandsverträge in kommunalen Unternehmen
- 16.02. Mitgliederversammlung und Parlamentarischer Abend der Landesgruppe Berlin-Brandenburg (Berlin)
- 22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)
- 23.02. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
- 22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)



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