Konzessionsverträge und -abgaben

Strommasten auf einer Löwenzahnwiese vor leicht bewölktem Himmel

Konzessionsverträge sind privatrechtliche Verträge über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energienetz der allgemeinen Versorgung gehören. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, dass Verträge über den Betrieb von Leitungen für Strom und Gas höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden dürfen. Damit soll gewährleistet werden, dass in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit besteht, dass andere Energieversorgungsunternehmen ein Strom- oder Gasnetz erwerben können. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes ist mit einem Konzessionsvertrag nicht mehr das ausschließliche Recht der Belieferung von Endkunden in einem Gemeindegebiet verbunden. In § 46 EnWG ist das Verfahren für den Neuabschluss von Konzessionsverträgen Strom/Gas geregelt. Entsprechende Regelungen für Wasser- und Fernwärmekonzessionen bestehen nicht.

Der Neuabschluss von Konzessionsverträgen hat sich als wichtiges Element der Rekommunalisierung erwiesen. Viele rechtliche Fragen in Bezug auf die Übertragung des Netzes vom Alt- auf den Neukonzessionär, wie z.B. die Berechnung des Kaufpreises, der Umfang des gesetzlichen Überlassungsanspruchs sowie die Herausgabe von Netzinformationen sind derzeit noch ungeklärt. Der VKU begleitet die rechtliche Debatte im Interesse der kommunalen Unternehmen. Auf der folgenden Seite können Sie Informationen über den derzeitigen Stand der rechtlichen Debatte erhalten.  

Konzessionsabgaben sind die Gegenleistung des Versorgungsunternehmens für die Einräumung des Wegerechts. Für Strom und Gas gilt die Konzessionsabgabenverordnung, in der Höchstsätze für die Konzessionsabgaben geregelt sind. Die Konzessionsabgabe Wasser unterfällt noch der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (KAEAnO) von 1941.

Aktuelle Informationen und einen Überblick über die Rechtsprechung zu Konzessionsverträgen und Konzessionsabgaben finden Sie im Mitgliederbereich.


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Termine Juni 2013

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19.06. § 19 Stromnetzentgeltverordnung - Sonderformen der Netznutzung
24.06. - 25.06. VKU-PR-Forum
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