Kartellrecht

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Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbes. Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, den Missbrauch von Marktmacht und regelt die Zulässigkeit von Unternehmensfusionen. Im Bereich der Versorgungswirtschaft sind kartellrechtliche Regelungen für kommunale Unternehmen vor allem deswegen relevant, weil die Kartellbehörden in vielen Fällen davon ausgehen, dass Versorgungsunternehmen in ihren angestammten Netzgebieten marktbeherrschende Stellungen innehaben und damit besonderen Einschränkungen, insbesondere auch in Bezug auf ihre Preisbildung unterliegen.

In den letzten Jahren haben das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden hier insbesondere die Preise der Versorgungsunternehmen auf den Endkundenmärkten für Gas und für Wasser untersucht. Des Weiteren sind die Fernwärmemärkte, die Märkte für Heizstrom sowie die Bemessung der Konzessionsabgabe bei der Durchleitung von Gas im kartellrechtlichen Fokus. Die Kartellbehörden greifen hier für die Informationsbeschaffung vermehrt auf das Instrument der Sektoruntersuchung gem. § 32 e GWB zurück, das umfangreiche Abfragen ohne konkreten Anfangsverdacht gegen einzelne Unternehmen ermöglicht. Aktuelle Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts (BKartA) betreffen die Stromerzeugung sowie Fernwärme.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie aktuelle Informationen zu allen kartellrechtlichen Themen, die für kommunale Unternehmen relevant sind.


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Termine Februar 2012

01.02. VKU-Steuerinfotag
14.02. VKU-Steuerinfotag
15.02. VKU-Infotag Bilanzrecht
15.02. 08:45h VKU-Infotag: Geschäftsführer- und Vorstandsverträge in kommunalen Unternehmen
16.02. Mitgliederversammlung und Parlamentarischer Abend der Landesgruppe Berlin-Brandenburg (Berlin)
22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)
23.02. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)