Wasserhausanschlüsse - Fragen und Antworten

Fragen und Antworten: Wasserhausanschlüsse

14.06.2010. Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserhausanschlüssen

Mai 2009, 8 Seiten, DIN A 4

Mit zwei Urteilen vom 8. Oktober 2008 (V R 61/03 bzw. V R 27/06) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als ein Teilaspekt der Lieferung von Wasser anzusehen ist. Wie die Lieferung von Wasser sind mangels einer anderslautenden gesetzlichen Regelung somit auch die Kosten für die Anschlussleistung in der Wasserversorgung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu berechnen.

Mit der vorliegenden Broschüre möchteder VKU die Fragen, die am häufigsten gestellt werden, darstellen und - soweit dies nach derzeitiger Kenntnislage abschließend möglich ist - beantworten.


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22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)
23.02. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)