VKU-Landesgruppenvorsitzender Pehlke: „Änderungen im Gemeindewirtschaftsrecht zu Recht vom Tisch“ 07.04.22

Düsseldorf, 7. April 2022. Regierungskoalition stoppt geplante Einschränkung kommunalwirtschaftlicher Betätigung

VKU-Landesgruppenvorsitzender Pehlke: „Änderungen im Gemeindewirtschaftsrecht zu Recht vom Tisch“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung wollte noch auf den letzten Metern ihrer Regierungszeit die Spielräume zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen erheblich einschränken. Unter anderem sah ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass kommunale Energieversorgungsunternehmen im Gegensatz zu privaten Versorgern ihre unternehmerischen Aktivitäten öffentlich diskutieren und rechtfertigen müssen. Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Stadtwerke hätte das darüber hinaus zu mehr Bürokratie und Verzögerungen geführt und damit ihre Arbeit maßgeblich beeinträchtigt. „Mit dem gestern Abend vom NRW-Landtag beschlossenen Gesetz ist das nun vom Tisch – zu Recht“, sagt der Vorsitzende der nordrhein-westfälischen VKU-Landesgruppe Guntram Pehlke.

Pehlke weiter: „Vor Ort gibt es den gern konstruierten Interessengegensatz zwischen Privatwirtschaft und kommunaler Wirtschaft nicht. Stadtwerke sind Partner von Handwerk und mittelständischer Wirtschaft, beide profitieren voneinander, zumal es angesichts des Fachkräftemangels alle Kräfte braucht, um die Energie- und Klimawende gemeinsam voranzubringen. Hier musste also nichts beschränkt oder reguliert werden. Vielmehr brauchen kommunalwirtschaftliche Unternehmen mehr Freiraum, um sich auch weiter im Wettbewerb mit privaten Unternehmen behaupten zu können. Nur dann können Stadtwerke noch stärker als bisher in eine klimaneutrale Energieversorgung investieren.“

Die kommende Landesregierung fordert Pehlke auf, die Handlungsfähigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen deutlich zu stärken. „Insbesondere anhaltende Zweifel an der gemeindewirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit moderner Leistungen der Daseinsvorsorge stellen eine Barriere dar. Die muss dringend abgebaut werden. Kommunalen Unternehmen muss es zudem erleichtert werden, innovative Unternehmen zu gründen oder sich an diesen beteiligen zu dürfen. Dazu bedarf es Erleichterungen bei der Ratsbefassung und Anzeigepflicht. Die geplante Ausnahme von der Anzeigepflicht bei geringfügigen mittelbaren Beteiligungen sollte daher wieder aufgegriffen werden.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. In der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen sind 331 kommunale Unternehmen im VKU organisiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen leisten jährlich Investitionen in Höhe von über 3 Milliarden Euro, erwirtschaften einen Umsatz von fast 34 Milliarden Euro und sind wichtiger Arbeitgeber für über 75.000 Beschäftigte. Wir halten Nordrhein-Westfalen am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen zur Landtagswahl: ltw2022.vku-nrw.de