Leitfaden für transparente Kundenrechnung
Die EnWG-Novelle beinhaltet insbesondere im § 40 Abs. 2 EnWG eine Vielzahl von zusätzlichen Vorgaben für die Rechnungslegung an Letztverbraucher. Durch die vorliegenden Leitfäden für die Strom- und Gasrechnung, soll es Unternehmen ermöglicht werden, einheitliche Parameter zur Ausgestaltung der Rechnung zur Verfügung zu stellen. Dies ist insbesondere bei Anforderungen von Bedeutung, die laut Gesetz für alle Lieferanten gleiche Angaben erfordern, wie die einheitlichen Begriffsdefinitionen. Die Leitfäden beinhalten die grundlegenden Eckpunkte, um die Kundenrechnung nach den Bestimmungen der §§ 40 bis 42 EnWG zu gestalten. Der Gesetzgeber bezweckt durch die neuen Anforderungen den Informationsgehalt und die Übersichtlichkeit der Rechnung zu erhöhen, um den Kunden zum einen die Vergleichbarkeit der Angebote auf dem Markt und den Lieferantenwechsel zu erleichtern. Zum anderen soll das Verbrauchsverhalten der Kunden durch eine vergleichende Verbrauchsgrafik den Kunden zu einem bewussteren Umgang mit Energie bewegen. Darüber hinaus sind umfangreiche Informationen zum Verbraucherschutz verpflichtend (§ 111 a - c EnWG). Neben einer neu eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle hat der Kunde die Möglichkeit sich in Streitfällen an die Beschwerdestelle im Unternehmen sowie den Verbraucherservice der BNetzA zu wenden. Trotz der zahlreichen vorgegebenen Rechnungsinhalte betont der Gesetzgeber ausdrücklich, dass eine Einheitsrechnung nicht gewünscht ist, sondern die Rechnung weiterhin ein Instrument für eine Positionierung im Wettbewerb bleiben soll. Daher wurde bei den vorliegenden Leitfäden auch ganz bewusst davon abgesehen, Muster für die Kundenrechnung zu generieren. Die Kreativität und das Eingehen auf Kundenwünsche sollte bei der Gestaltung der Rechnung nicht gelähmt werden. Die vorliegenden Leitfäden für die Kundenrechnung Strom und Gas können noch nicht für alle Fragestellungen eindeutige Antworten oder Empfehlungen geben. Im Dialog mit dem Gesetzgeber, dem Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur sollen hier mittelfristig Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung einiger Vorgaben erarbeitet werden. Dies betrifft zum Beispiel bei Haushaltskunden die Darstellung des Jahresverbrauchs bezogen auf Vergleichsgruppen und die Optimierung der Begriffsdefinitionen. Da innerhalb der kurzen Umsetzungsfristen jedoch die Gespräche dazu nicht abgeschlossen werden können, werden diese Punkte in einer Aktualisierung des Leitfadens aufgenommen und können von den Unternehmen bei späteren Anpassungen der Rechnung umgesetzt werden. Ihre Ansprechpartner im VKU:
Andreas Seifert (rechtliche Fragen) Silvia Wild

Leitfaden für transparente Kundenrechnung

Umsetzungshilfe

Eine Rechnung, auf der ein Kugelschreiber und mehrere Euro- und Centmünzen liegen

26.10.2011. Die EnWG-Novelle beinhaltet insbesondere im § 40 Abs. 2 EnWG eine Vielzahl von zusätzlichen Vorgaben für die Rechnungslegung an Letztverbraucher. Durch die vorliegenden Leitfäden für die Strom- und Gasrechnung, soll es Unternehmen ermöglicht werden, einheitliche Parameter zur Ausgestaltung der Rechnung zur Verfügung zu stellen. Dies ist insbesondere bei Anforderungen von Bedeutung, die laut Gesetz für alle Lieferanten gleiche Angaben erfordern, wie die einheitlichen Begriffsdefinitionen. Die Leitfäden beinhalten die grundlegenden Eckpunkte, um die Kundenrechnung nach den Bestimmungen der §§ 40 bis 42 EnWG zu gestalten.

Der Gesetzgeber bezweckt durch die neuen Anforderungen den Informationsgehalt und die Übersichtlichkeit der Rechnung zu erhöhen, um den Kunden zum einen die Vergleichbarkeit der Angebote auf dem Markt und den Lieferantenwechsel zu erleichtern. Zum anderen soll das Verbrauchsverhalten der Kunden durch eine vergleichende Verbrauchsgrafik den Kunden zu einem bewussteren Umgang mit Energie bewegen. Darüber hinaus sind umfangreiche Informationen zum Verbraucherschutz verpflichtend (§ 111 a - c EnWG). Neben einer neu eingerichteten Verbraucherschlichtungsstelle hat der Kunde die Möglichkeit sich in Streitfällen an die Beschwerdestelle im Unternehmen sowie den Verbraucherservice der BNetzA zu wenden.

Trotz der zahlreichen vorgegebenen Rechnungsinhalte betont der Gesetzgeber ausdrücklich, dass eine Einheitsrechnung nicht gewünscht ist, sondern die Rechnung weiterhin ein Instrument für eine Positionierung im Wettbewerb bleiben soll. Daher wurde bei den vorliegenden Leitfäden auch ganz bewusst davon abgesehen, Muster für die Kundenrechnung zu generieren. Die Kreativität und das Eingehen auf Kundenwünsche sollte bei der Gestaltung der Rechnung nicht gelähmt werden.

Die vorliegenden Leitfäden für die Kundenrechnung Strom und Gas können noch nicht für alle Fragestellungen eindeutige Antworten oder Empfehlungen geben. Im Dialog mit dem Gesetzgeber, dem Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur sollen hier mittelfristig Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung einiger Vorgaben erarbeitet werden. Dies betrifft zum Beispiel bei Haushaltskunden die Darstellung des Jahresverbrauchs bezogen auf Vergleichsgruppen und die Optimierung der Begriffsdefinitionen. Da innerhalb der kurzen Umsetzungsfristen jedoch die Gespräche dazu nicht abgeschlossen werden können, werden diese Punkte in einer Aktualisierung des Leitfadens aufgenommen und können von den Unternehmen bei späteren Anpassungen der Rechnung umgesetzt werden.

Ihre Ansprechpartner im VKU:
Andreas Seifert
 (rechtliche Fragen)

Silvia Wild


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas