Konzessionsabgabe Gas
Die bestehende Konzessionsabgabenverordnung (KAV) ist nicht geeignet in einem liberalisierten Gasmarkt ein wettbewerbliches und gleich behandelndes Umfeld zu schaffen, Sie bietet Raum für unterschiedliche Auslegung anstatt Möglichkeiten zur Diskriminierung systematisch auszuschließen. Durch stark differenzierte Tarife, die Verbrauchsmengengrößen, Gemeindegrößen, Kundenstruktur und Verwendung berücksichtigen, entsteht eine hohe Komplexität bei der Erhebungssystematik, die unübersichtlich ist. Erschwert wird die Transparenz bei der Erhebung dadurch, dass es für Marktteilnehmer meist nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, Einblick in Konzessionsverträge zwischen Netzbetreiber und Kommune zu erlangen und sie somit im Unklaren über die eigentliche Höhe der KA – Gas im Versorgungsgebiet gelassen werden. Es herrscht eine unterschiedliche Rechtsauffassung über die Höhe der zu entrichtenden KA – Gas bei Lieferungen außerhalb des „angestammten Versorgungsgebiets“, wie die gegenwärtigen Beschlüsse des Bundeskartellamtes zeigen. Dies führt zu einer Rechtsunsicherheit, die verhindert, dass Energieversorgungsunternehmen auch in anderen Versorgungsgebieten tätig werden. Ansprechpartner: Sören Högel Weitere Informationen über die VKU-Position zum Thema Konzessionsabgabe Gas erhalten Sie im Mitgliederbereich.

Konzessionsabgabe Gas

ein gebogenes Heinzung-Rücklaufrohr mit der Aufschrift 'Heizung, Rücklauf und einem nach oben weisenden Pfeil' im Vordergrund, zwei gerade im Hintergrund

Die bestehende Konzessionsabgabenverordnung (KAV) ist nicht geeignet in einem liberalisierten Gasmarkt ein wettbewerbliches und gleich behandelndes Umfeld zu schaffen, Sie bietet Raum für unterschiedliche Auslegung anstatt Möglichkeiten zur Diskriminierung systematisch auszuschließen.

Durch stark differenzierte Tarife, die Verbrauchsmengengrößen, Gemeindegrößen, Kundenstruktur und Verwendung berücksichtigen, entsteht eine hohe Komplexität bei der Erhebungssystematik, die unübersichtlich ist. Erschwert wird die Transparenz bei der Erhebung dadurch, dass es für Marktteilnehmer meist nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, Einblick in Konzessionsverträge zwischen Netzbetreiber und Kommune zu erlangen und sie somit im Unklaren über die eigentliche Höhe der KA – Gas im Versorgungsgebiet gelassen werden. Es herrscht eine unterschiedliche Rechtsauffassung über die Höhe der zu entrichtenden KA – Gas bei Lieferungen außerhalb des „angestammten Versorgungsgebiets“, wie die gegenwärtigen Beschlüsse des Bundeskartellamtes zeigen. Dies führt zu einer Rechtsunsicherheit, die verhindert, dass Energieversorgungsunternehmen auch in anderen Versorgungsgebieten tätig werden.

Ansprechpartner: Sören Högel

Weitere Informationen über die VKU-Position zum Thema Konzessionsabgabe Gas erhalten Sie im Mitgliederbereich.


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas