BNetzA veröffentlicht Festlegung zur Anpassung von GPKE und GeLi Gas (BK6-11-150/BK7-11-075) „3-Wochenfrist Lieferantenwechsel“
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben mit den Festlegungen vom 28.10.2011 die Regelungen zum Lieferantenwechsel im Strom- und Gassektor neu gestaltet. Die Festlegungen sehen weitgehend inhaltsgleiche Regeln für den Strom- und den Gassektor vor und richten sich nicht nur an Netzbetreiber, sondern auch an Strom- und Gashändler sowie an Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Energiesektor.

