BNetzA veröffentlicht Festlegung zur Anpassung von GPKE und GeLi Gas (BK6-11-150/BK7-11-075) „3-Wochenfrist Lieferantenwechsel“
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben mit den Festlegungen vom 28.10.2011 die Regelungen zum Lieferantenwechsel im Strom- und Gassektor neu gestaltet. Die Festlegungen sehen weitgehend inhaltsgleiche Regeln für den Strom- und den Gassektor vor und richten sich nicht nur an Netzbetreiber, sondern auch an Strom- und Gashändler sowie an Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Energiesektor. Die Kammerentscheidungen dienen vor allem dazu, die Fristen für den Lieferantenwechsel zu verkürzen und damit die Neuregelung des § 20a EnWG 2011 umzusetzen. Die bislang geltenden Festlegungen der GeLi Gas und der GPKE werden insofern geändert (siehe dazu Anlage 1 zu den Festlegungen). Ferner enthalten die Beschlüsse redaktionelle Folgeänderungen an den ebenfalls von den Beschlusskammern gemeinsam festgelegten Wechselprozessen im Messwesen (siehe hierzu Anlage 2 zu den Festlegungen). Kernbestandteile der Neuregelung sind: Den Unternehmen wird zur Umsetzung der Festlegungen eine einheitliche Frist bis zum 01.04.2012 gewährt. Die Beschlüsse werden gemäß § 73 Abs. 1a EnWG im Wege der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zugestellt.
  1. BK6-11-150_Beschlussbegründung GPKE_WiM_MaBIS_Änderung (83,4 KB)
  2. BK6-11-075_Beschluss_Anlagen_Änderung_GeLi_Gas (289 KB)
  3. BK6-11-150_Anlage 1 - Änderung GPKE (195 KB)
  4. BK6-11-150_Anlage 2 - Änderung WiM (52,6 KB)
  5. BK6-11-150_Anlage 3 - Änderung MaBiS (19,5 KB)
Ansprechpartner: Christian Richter

BNetzA veröffentlicht Festlegung zur Anpassung von GPKE und GeLi Gas (BK6-11-150/BK7-11-075) „3-Wochenfrist Lieferantenwechsel“

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Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben mit den Festlegungen vom 28.10.2011 die Regelungen zum Lieferantenwechsel im Strom- und Gassektor neu gestaltet. Die Festlegungen sehen weitgehend inhaltsgleiche Regeln für den Strom- und den Gassektor vor und richten sich nicht nur an Netzbetreiber, sondern auch an Strom- und Gashändler sowie an Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Energiesektor.


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