Beschluss der Bundesnetzagentur zur Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechnung im Gasbereich
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (Az.: BK7-10-028) erstmals klare Ausführungen zur verpflichtenden Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie zur Anwendung der Lastprofilverfahren im Gasbereich vorgenommen. In dem benannten Verfahren ist die E.ON Hanse AG verpflichtet worden, die Abrechung der Mehr-/Mindermengen für den Zeitraum vom 01. April 2007 bzw. 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 innerhalb von zwei Monaten nach Beschlusszustellung durchzuführen. Gleichzeitig wurde der E.ON Hanse AG für den Fall, dass sie der Verpflichtung nicht nachkommt, ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro angedroht. Die Ausführungen der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Mehr- und Mindermengenabrechnung beziehen sich auch auf den Zeitraum vor Anwendung, des seit dem 01. Oktober 2008 gültigen Bilanzierungssystems (GABi-Gas). Hierbei ist die Berechung der Mehr-/Mindermengen nach dem bis zum 01. Oktober 2008 geltenden Bilanzierungsregime durchzuführen. Gegenstand des Beschlusses war auch die seitens der Antragstellerinnen behauptete unsachgerechte Anwendung von Standardlastprofilen und den hierbei entstehenden Abweichungen, welche zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Diesbezügliche Anträge sind aber erfolglos geblieben, da die Bundesnetzagentur ein missbräuchliches Verhalten der E.ON Hanse AG nicht feststellen konnte. Aufgrund des Beschlusses ist damit zu rechnen, dass der Druck - insbesondere zur fristgemäßen Abrechnung der Mehr- und Mindermengen - sowohl von Seiten des Bilanzkreisnetzbetreiber als auch von Seiten der Transportkunden deutlich zunehmen wird. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur sei eine Verzögerungen der Abrechnung der Mehr- und Mindermengen für den Zeitraum ab dem 01. Oktober 2008 nicht durch Berufung auf einen zu kurzen Zeitraum für die Implementierung eines zuverlässigen IT-Systems zu rechtfertigen. Auch wenn der einschlägige BDEW/VKU-Leitfaden erst im Mai 2009 veröffentlicht wurde, seien die notwendigen Systemanpassungen bereits seit der Verabschiedung der GABi Gas im Mai 2008 bzw. der Anpassung der Kooperationsvereinbarung im Juli 2008 bekannt, so dass mit der Implementierung bereits zu diesem Zeitpunkt begonnen werden konnte. Ansprechpartner: Viktor Milovanovic Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Mitgliederbereich.

Beschluss der Bundesnetzagentur zur Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechnung im Gasbereich

Taschenrechner, Balkendiagramm und Münzen

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (Az.: BK7-10-028) erstmals klare Ausführungen zur verpflichtenden Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechnung sowie zur Anwendung der Lastprofilverfahren im Gasbereich vorgenommen.

In dem benannten Verfahren ist die E.ON Hanse AG verpflichtet worden, die Abrechung der Mehr-/Mindermengen für den Zeitraum vom 01. April 2007 bzw. 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 innerhalb von zwei Monaten nach Beschlusszustellung durchzuführen. Gleichzeitig wurde der E.ON Hanse AG für den Fall, dass sie der Verpflichtung nicht nachkommt, ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro angedroht.

Die Ausführungen der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Mehr- und Mindermengenabrechnung beziehen sich auch auf den Zeitraum vor Anwendung, des seit dem 01. Oktober 2008 gültigen Bilanzierungssystems (GABi-Gas). Hierbei ist die Berechung der Mehr-/Mindermengen nach dem bis zum 01. Oktober 2008 geltenden Bilanzierungsregime durchzuführen. Gegenstand des Beschlusses war auch die seitens der Antragstellerinnen behauptete unsachgerechte Anwendung von Standardlastprofilen und den hierbei entstehenden Abweichungen, welche zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Diesbezügliche Anträge sind aber erfolglos geblieben, da die Bundesnetzagentur ein missbräuchliches Verhalten der E.ON Hanse AG nicht feststellen konnte.

Aufgrund des Beschlusses ist damit zu rechnen, dass der Druck - insbesondere zur fristgemäßen Abrechnung der Mehr- und Mindermengen - sowohl von Seiten des Bilanzkreisnetzbetreiber als auch von Seiten der Transportkunden deutlich zunehmen wird.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur sei eine Verzögerungen der Abrechnung der Mehr- und Mindermengen für den Zeitraum ab dem 01. Oktober 2008 nicht durch Berufung auf einen zu kurzen Zeitraum für die Implementierung eines zuverlässigen IT-Systems zu rechtfertigen. Auch wenn der einschlägige BDEW/VKU-Leitfaden erst im Mai 2009 veröffentlicht wurde, seien die notwendigen Systemanpassungen bereits seit der Verabschiedung der GABi Gas im Mai 2008 bzw. der Anpassung der Kooperationsvereinbarung im Juli 2008 bekannt, so dass mit der Implementierung bereits zu diesem Zeitpunkt begonnen werden konnte.

Ansprechpartner: Viktor MilovanovicAnsprechpartner

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Termine Mai 2013

22.05. 10:30h 33. Sitzung des Ausschusses Finanz- und Wirtschaftsrat beim VKU
23.05. Breitbandausbau durch kommunale Unternehmen