
BNetzA gefährdet die dezentrale Erzeugung
VKU legt Minister Rösler Vorschläge für die vermiedenen Netznutzungsentgelte vor
Die Bundesnetzagentur hat in der AG Regulierung, die im Rahmen der BMWi Plattform Netze zur Klärung regulierungsrelevanter Fragen eingerichtet wurde, den Vorschlag eingebracht, den § 18 StromNEV zu streichen und somit die die vNNE abzuschaffen. Zudem hat die Bundesnetzagentur in einem Diskussionspapier für die AG Regulierung mehrere Reformvorschläge des Systems vNNE vorgestellt, mit denen eine Senkung der vNNE um bis zu 60 % erreicht werden sollte.
Der VKU hat eine deutliche Position für den Erhalt der vermiedenen Netznutzungsentgelte eingenommen und dargelegt, dass diese sachgerecht, zeitgemäß, notwendig und für das Gelingen der Energiewende, die mit einem verstärkten Ausbau dezentraler Erzeugung verbunden ist, unabdingbar sind. Insbesondere für kommunale KWK-Anlagen sind die vNNE ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftlichkeit, so dass eine Abschaffung der vNNE für das durch die Politik definierte Ziel eines Ausbaus der KWK auf 25 % an der Stromerzeugung bis 2020 für dezentrale Erzeugung eine große Gefahr darstellen würde.
In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Rösler hat der VKU dargelegt, dass die BNetzA gegenwärtig versucht, eine Drohkulisse von stetig steigenden Netzentgelten aufzubauen, um Besorgnisse bei Politik und Verbrauchern zu schüren. Dabei fußt die Argumentation des Regulierers fast ausschließlich auf einer kostenseitig negativen Auswirkung des verstärkten Zubaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere betrifft dies Wind und Photovoltaik. In den Schlussfolgerungen wird diese Annahme dann auf alle weiteren dezentralen Erzeugungsanlagen übertragen.
Der VKU hat konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Systems der vNNE erarbeitet dem BMWi vorgelegt. Insbesondere sollen darin die volatilen erneuerbaren Erzeugungsanlagen (Wind und PV) aus dem System der vNNE herausgenommen werden, da für diese Erzeuger vorgelagerte Netze vorgehalten werden müssen und somit kaum Netznutzung vermieden wird. Auch hat der VKU vorgeschlagen, die vNNE auf dem aktuellen Niveau "einzufrieren" und so die Zahlung der vNNE an konventionelle dezentrale Erzeuger von der zukünftigen Entwicklung der Netzentgelte abzukoppeln. Hierdurch würde der prognostizierte Anstieg der Netzkosten aufgrund verstärkter Anbindung der volatilen EEG-Anlagen nicht in höheren vNNE an dezentrale Erzeugung münden.
In der AG Regulierung war - unbeschadet eines Minimalkompromisses zur Reform des Systems der vermiedenen Netzentgelte - keine Einigung in der grundsätzlichen Bewertung dieses Instruments mit der Bundesnetzagentur möglich. Aus diesem Grund sieht der VKU weitere Gespräche mit der Regulierungsbehörde als nicht mehr zielführend an und sucht verstärkt den Dialog mit der Politik und den Ministerien.
Anlagen
VKU-Position zu den vermiedenen Netznutzungsentgelten für dezentrale Erzeugung
Pressemitteilung zu vNNE vom 31.10.2011 (im Anschluss an die Sitzung der AG Regulierung)
Ihr Ansprechpartner
Victor Fröse
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