BNetzA veröffentlicht Mitteilung Nr. 31 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE GeLi Gas (BK6-11-150 / BK7-11-075)
Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) haben Ende des Jahres 2011 die "Mitteilung Nr. 31 zur Umsetzung der Beschlüsse der GPKE und GeLi Gas" veröffentlicht. Infolge der GPKE- / GeLi Gas-Änderungsfestlegungen vom 28.10.2011 sieht sich die BNetzA darin zu folgenden Klarstellungen veranlasst. 1. (a) Erläuterung zum Zeitpunkt des Bilanzkreiswechsels bei SLP-Kunden sowie (b) zum Verhältnis zwischen der Zuordnungs- bzw. Bestandsliste und den Einzelmeldungen Unter (1a) bestätigt die BNetzA, dass die Möglichkeit des Bilanzkreiswechsels bei SLP-Kunden weiterhin stets nur zum Monatsersten möglich ist. Bei diesem sog. "Asynchronmodell" kommt es auch künftig regelmäßig zum Auseinanderfallen zwischen dem Bilanzierungswechsel einerseits und der Belieferung/Netznutzung andererseits. Wie bislang ist der maßgebliche Zeitpunkt für den Bilanzkreiswechsel die Bestätigung der jeweiligen Netzanmeldung bis zum Ablauf des jeweils 15. WT des aktuellen Monats. Netzanmeldungen, die nach Ablauf des 15. WT des aktuellen Monats vom Netzbetreiber bestätigt werden, wird als Bilanzierungswechsel der Monatserste des übernächsten Monats zugewiesen. Punkt (1b) stellt fest, dass im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen einer Zuordnungsliste und den Einzelmeldungen immer die Einzelmeldung maßgebend ist. Die Zuordnungs- bzw. Bestandslisten haben demnach nur informatorischen Charakter. 2. Veröffentlichung konsolidierter Lesefassungen der Festlegungen Infolge der Änderungsfestlegungen vom 28.10.2011 werden die korrigierten, unverbindlich konsolidierten Lesefassungen folgender Festlegungen veröffentlicht: - GPKE: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom - GeLi Gas: Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas - WiM: Wechselprozesse im Messwesen - MaBiS: Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom 3. Inkrafttreten der neuen Artikelnummernliste Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die mit Mitteilung Nr. 30 vom 18.11.2011 veröffentlichte Artikelnummernliste (Version 4.1a) abweichend vom dortigen Text bereits ab dem 01.01.2012 Anwendung findet. Die komplette "Mitteilung Nr. 31" sowie die veröffentlichten Lesefassungen der angepassten Festlegungen sind diesem Mitgliederrundschreiben beigefügt und sowohl auf der VKU-Homepage (Rubrik "Netzzugang/ Lieferantenwechselprozesse") als auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar. Ansprechpartner: Christian Richter; Viktor Milovanovic Anlagen Mitteilung Nr. 31" zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE GeLi Gas der BNetzA konsolidierte Lesefassungen der Festlegungen: GPKE: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom GeLi Gas: Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas WiM: Wechselprozesse im Messwesen MaBiS: Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom

BNetzA veröffentlicht Mitteilung Nr. 31 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE GeLi Gas (BK6-11-150 / BK7-11-075)

Zwei Hände beim Händeschütteln

Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) haben Ende des Jahres 2011 die "Mitteilung Nr. 31 zur Umsetzung der Beschlüsse der GPKE und GeLi Gas" veröffentlicht. Infolge der GPKE- / GeLi Gas-Änderungsfestlegungen vom 28.10.2011 sieht sich die BNetzA darin zu folgenden Klarstellungen veranlasst.

1. (a) Erläuterung zum Zeitpunkt des Bilanzkreiswechsels bei SLP-Kunden sowie (b) zum Verhältnis zwischen der Zuordnungs- bzw. Bestandsliste und den Einzelmeldungen

Unter (1a) bestätigt die BNetzA, dass die Möglichkeit des Bilanzkreiswechsels bei SLP-Kunden weiterhin stets nur zum Monatsersten möglich ist. Bei diesem sog. "Asynchronmodell" kommt es auch künftig regelmäßig zum Auseinanderfallen zwischen dem Bilanzierungswechsel einerseits und der Belieferung/Netznutzung andererseits. Wie bislang ist der maßgebliche Zeitpunkt für den Bilanzkreiswechsel die Bestätigung der jeweiligen Netzanmeldung bis zum Ablauf des jeweils 15. WT des aktuellen Monats. Netzanmeldungen, die nach Ablauf des 15. WT des aktuellen Monats vom Netzbetreiber bestätigt werden, wird als Bilanzierungswechsel der Monatserste des übernächsten Monats zugewiesen.

Punkt (1b) stellt fest, dass im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen einer Zuordnungsliste und den Einzelmeldungen immer die Einzelmeldung maßgebend ist. Die Zuordnungs- bzw. Bestandslisten haben demnach nur informatorischen Charakter.

2. Veröffentlichung konsolidierter Lesefassungen der Festlegungen

Infolge der Änderungsfestlegungen vom 28.10.2011 werden die korrigierten, unverbindlich konsolidierten Lesefassungen folgender Festlegungen veröffentlicht: - GPKE: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom - GeLi Gas: Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas - WiM: Wechselprozesse im Messwesen - MaBiS: Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom

3. Inkrafttreten der neuen Artikelnummernliste

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die mit Mitteilung Nr. 30 vom 18.11.2011 veröffentlichte Artikelnummernliste (Version 4.1a) abweichend vom dortigen Text bereits ab dem 01.01.2012 Anwendung findet. Die komplette "Mitteilung Nr. 31" sowie die veröffentlichten Lesefassungen der angepassten Festlegungen sind diesem Mitgliederrundschreiben beigefügt und sowohl auf der VKU-Homepage (Rubrik "Netzzugang/ Lieferantenwechselprozesse") als auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar.

Ansprechpartner: Christian Richter; Viktor Milovanovic

Anlagen

Mitteilung Nr. 31" zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE GeLi Gas der BNetzA

konsolidierte Lesefassungen der Festlegungen:

GPKE: Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Strom

GeLi Gas: Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas

WiM: Wechselprozesse im Messwesen

MaBiS: Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom


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