Überprüfung des regulatorischen Rahmens und der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Anreizregulierung
Die zukünftigen Investitionserfordernisse der Netzbetreiber lassen sich in zwei zentrale Blöcke aufteilen: auf der einen Seite steht die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und somit Erneuerungsinvestitionen. Auf der anderen Seite müssen Investitionen für den Anschluss von Erneuerbaren Energien in die bestehende Netzinfrastruktur und für den Umbau der Netze zu sog. „Smart Grids“ getätigt werden. Es ist somit von zentraler Bedeutung, dass die Investitionsfähigkeit kommunaler Verteilnetzbetreiber auch in Zukunft gesichert bleibt. Damit Investitionen in Netze attraktiv bleiben, muss sichergestellt werden, dass die regulatorisch anerkannte Eigenkapitalverzinsung als Bilanzgewinn erwirtschaftet werden kann. Zur Beurteilung der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Anreizregulierung hat der VKU eine Referenzgruppe mit über 20 Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Größe und Struktur gegründet, in der die Auswirkungen der Netzentgeltregulierung anhand konkreter Unternehmenszahlen berechnet wurden. Hierbei wurden nur Ersatzinvestitionen in die Untersuchung einbezogen als die erste Säule der zukünftigen Investitionserfordernisse. Es konnte festgestellt werden, dass die derzeitige Alterstruktur mittelfristig umfassende und nachhaltige Erneuerung der bestehenden kommunalen Energieverteilnetze erfordert, die ohne eine Stabilisierung der Netzentgelte nicht finanzierbar ist. Die Berechnungen für die Unternehmen der VKU-Referenzgruppe haben gezeigt, dass kein Netzbetreiber die von den Regulierungsbehörden anerkannten Eigenkapitalzinsen als Teil des Bilanzgewinns ausschütten konnte. Folglich ist bei Fortsetzung der derzeitigen Regulierungspraxis die Investitionsfähigkeit deutscher Verteilnetzbetreiber gefährdet. Weiter sinkende Netzentgelte werden die Netzbetreiber zu äußersten Sparmaßnahmen veranlassen, mit den Folgen von Netzüberalterungen und Qualitätsverlust der Versorgung bis hin zu erheblichen Verlusten kommunalen Kapitals.   In der zweiten Säule der zukünftigen Herausforderungen besteht ähnlich das Problem, dass anspruchsvolle Kostensenkungsvorgaben aus dem System der Anreizregulierung erfüllt werden müssen, die zu Lasten der erforderlichen Entwicklung gehen können, da Smart Grids umfangreiche Forschung, Entwicklung und Innovation erfordern. Netzregulierung und Innovationstätigkeit stehen jedoch im Konflikt und somit stellt sich die Frage, wie die notwendigen Investitionen in den gegebenen Regulierungsrahmen integriert werden können. Hierfür ist ein vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gefördertes Forschungsprojekt ins Leben gerufen worden: IRIN – Innovative Regulierung für intelligente Netze. Ziel des Projektes ist die Konzeption eines institutionellen und regulatorischen Rahmens für eine effiziente und effektive Netzentwicklung hin zu Smart Grids. Die Zwischenergebnisse des Projektes werden in regelmäßig stattfindenden Workshops vor einem Beirat vorgestellt. Der VKU gehört diesem Beirat an und nimmt somit Einfluss auf die Projektentwicklung und wird über die Ergebnisse weiter informieren. Von den Netzbetreibern müssen zusätzlich anspruchsvolle regulatorische Aufgaben umgesetzt werden, die der Weiterentwicklung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt dienen sollen: z.B. Investitionen in neue IT-Strukturen, in Intelligente Netze und Messsysteme, Ausbau der Infrastruktur für die Vorhaben in Zusammenhang mit der E-Mobilität. Unter unsicheren regulatorischen Rahmenbedingungen und einer Pflicht zu überzogenen Sparmaßnahmen werden diese Herausforderungen nicht in der Form angegangen, wie es der Industriestandort Deutschland erfordert und wie es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Klimaschutzziele geboten ist. Ansprechpartner: Victor Fröse

Überprüfung des regulatorischen Rahmens und der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Anreizregulierung

Zukünftige Herausforderungen an die Netzbetreiber

Viele verschiedene Euroscheine und -münzen, im Hintergrund zwei Formulare

Die zukünftigen Investitionserfordernisse der Netzbetreiber lassen sich in zwei zentrale Blöcke aufteilen: auf der einen Seite steht die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und somit Erneuerungsinvestitionen. Auf der anderen Seite müssen Investitionen für den Anschluss von Erneuerbaren Energien in die bestehende Netzinfrastruktur und für den Umbau der Netze zu sog. „Smart Grids“ getätigt werden.

Es ist somit von zentraler Bedeutung, dass die Investitionsfähigkeit kommunaler Verteilnetzbetreiber auch in Zukunft gesichert bleibt. Damit Investitionen in Netze attraktiv bleiben, muss sichergestellt werden, dass die regulatorisch anerkannte Eigenkapitalverzinsung als Bilanzgewinn erwirtschaftet werden kann.

Zur Beurteilung der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Anreizregulierung hat der VKU eine Referenzgruppe mit über 20 Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Größe und Struktur gegründet, in der die Auswirkungen der Netzentgeltregulierung anhand konkreter Unternehmenszahlen berechnet wurden. Hierbei wurden nur Ersatzinvestitionen in die Untersuchung einbezogen als die erste Säule der zukünftigen Investitionserfordernisse. Es konnte festgestellt werden, dass die derzeitige Alterstruktur mittelfristig umfassende und nachhaltige Erneuerung der bestehenden kommunalen Energieverteilnetze erfordert, die ohne eine Stabilisierung der Netzentgelte nicht finanzierbar ist.

Die Berechnungen für die Unternehmen der VKU-Referenzgruppe haben gezeigt, dass kein Netzbetreiber die von den Regulierungsbehörden anerkannten Eigenkapitalzinsen als Teil des Bilanzgewinns ausschütten konnte. Folglich ist bei Fortsetzung der derzeitigen Regulierungspraxis die Investitionsfähigkeit deutscher Verteilnetzbetreiber gefährdet. Weiter sinkende Netzentgelte werden die Netzbetreiber zu äußersten Sparmaßnahmen veranlassen, mit den Folgen von Netzüberalterungen und Qualitätsverlust der Versorgung bis hin zu erheblichen Verlusten kommunalen Kapitals.  

In der zweiten Säule der zukünftigen Herausforderungen besteht ähnlich das Problem, dass anspruchsvolle Kostensenkungsvorgaben aus dem System der Anreizregulierung erfüllt werden müssen, die zu Lasten der erforderlichen Entwicklung gehen können, da Smart Grids umfangreiche Forschung, Entwicklung und Innovation erfordern. Netzregulierung und Innovationstätigkeit stehen jedoch im Konflikt und somit stellt sich die Frage, wie die notwendigen Investitionen in den gegebenen Regulierungsrahmen integriert werden können.

Hierfür ist ein vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gefördertes Forschungsprojekt ins Leben gerufen worden: IRIN – Innovative Regulierung für intelligente Netze. Ziel des Projektes ist die Konzeption eines institutionellen und regulatorischen Rahmens für eine effiziente und effektive Netzentwicklung hin zu Smart Grids. Die Zwischenergebnisse des Projektes werden in regelmäßig stattfindenden Workshops vor einem Beirat vorgestellt. Der VKU gehört diesem Beirat an und nimmt somit Einfluss auf die Projektentwicklung und wird über die Ergebnisse weiter informieren.

Von den Netzbetreibern müssen zusätzlich anspruchsvolle regulatorische Aufgaben umgesetzt werden, die der Weiterentwicklung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt dienen sollen: z.B. Investitionen in neue IT-Strukturen, in Intelligente Netze und Messsysteme, Ausbau der Infrastruktur für die Vorhaben in Zusammenhang mit der E-Mobilität. Unter unsicheren regulatorischen Rahmenbedingungen und einer Pflicht zu überzogenen Sparmaßnahmen werden diese Herausforderungen nicht in der Form angegangen, wie es der Industriestandort Deutschland erfordert und wie es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Klimaschutzziele geboten ist.

Ansprechpartner: Victor Fröse


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Termine Juni 2013

13.06. VKU-Infotag: Klärschlammverordnung aktuell - Neue Anforderungen an die Klärschlammverwertung
19.06. § 19 Stromnetzentgeltverordnung - Sonderformen der Netznutzung
24.06. - 25.06. VKU-PR-Forum
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