Hintergrundinformationen zu Netzentgelt- und Anreizregulierung
Die zum 01.01.2009 eingeführte Anreizregulierung, die auf Basis der am 29.10.2007 verabschiedeten Anreizregulierungsverordnung die Kostenregulierung ergänzt, bedeutet einen Systemwechsel in der Regulierung der Netzentgelte. In dem neuen System wird den Netzbetreibern ein Erlöspfad vorgegeben, der sich aus einer anfänglichen Kostenprüfung und aus einem Bundesweiten Effizienzvergleich ergibt. Die von den Regulierungsbehörden vorgegebene jährliche Erlösobergrenze gilt für eine Regulierungsperiode von 5 Jahren. Pro Regulierungsperiode werden ein erneuter Effizienzvergleich und eine Kostenprüfung durchgeführt. Zudem wird bei der Ermittlung der Erlösobergrenze ein Qualitätselement eingebaut, damit die Kostensenkungsvorgaben nicht zu Lasten der Versorgungsqualität umgesetzt werden. Innerhalb dieses Regulierungssystems existieren vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten, da im Rahmen der Erlösobergrenzen alle Investitionen und Aufwendungen für den Netzbetrieb bewerkstelligt werden müssen. Auch bei der Ermittlung des Netzwerts müssen die Wirkungen der Anreizregulierung zwingend mit berücksichtigt werden, da die Erlösobergrenze maßgeblich auf den Ertragswert wirkt. Diese und viele andere Frage im Zusammenhang mit Netzinvestitionen und Netzentgeltregulierung werden in diesem Themenbereich behandelt. Es werden umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt und ein Einblick auf die Aktivitäten des VKU in diesem Bereich gegeben. Ansprechpartner: Victor Fröse

Hintergrundinformationen zu Netzentgelt- und Anreizregulierung

Taschenrechner, Balkendiagramm und Münzen

Die zum 01.01.2009 eingeführte Anreizregulierung, die auf Basis der am 29.10.2007 verabschiedeten Anreizregulierungsverordnung die Kostenregulierung ergänzt, bedeutet einen Systemwechsel in der Regulierung der Netzentgelte. In dem neuen System wird den Netzbetreibern ein Erlöspfad vorgegeben, der sich aus einer anfänglichen Kostenprüfung und aus einem Bundesweiten Effizienzvergleich ergibt. Die von den Regulierungsbehörden vorgegebene jährliche Erlösobergrenze gilt für eine Regulierungsperiode von 5 Jahren. Pro Regulierungsperiode werden ein erneuter Effizienzvergleich und eine Kostenprüfung durchgeführt. Zudem wird bei der Ermittlung der Erlösobergrenze ein Qualitätselement eingebaut, damit die Kostensenkungsvorgaben nicht zu Lasten der Versorgungsqualität umgesetzt werden.

Innerhalb dieses Regulierungssystems existieren vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten, da im Rahmen der Erlösobergrenzen alle Investitionen und Aufwendungen für den Netzbetrieb bewerkstelligt werden müssen. Auch bei der Ermittlung des Netzwerts müssen die Wirkungen der Anreizregulierung zwingend mit berücksichtigt werden, da die Erlösobergrenze maßgeblich auf den Ertragswert wirkt. Diese und viele andere Frage im Zusammenhang mit Netzinvestitionen und Netzentgeltregulierung werden in diesem Themenbereich behandelt. Es werden umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt und ein Einblick auf die Aktivitäten des VKU in diesem Bereich gegeben.

Ansprechpartner: Victor Fröse

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19.06.2013 04:25:47
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