Finanzmarktregulierung - Novellierung der MiFID
Am 20. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Novellierung der bestehenden Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente Finanzmarkrichtlinie (MiFID) vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, die Gipfelbeschlüsse der G-20-Staaten von Pittsburgh 2009 umzusetzen. Damit wird die Notwendigkeit anerkannt, Transparenz und Überwachung der weniger regulierten Märkte - einschließlich der Derivatemärkte - zu verbessern und Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ziehen. Das vorgeschlagene Legislativpaket besteht aus einer Richtlinie (MiFID II) und einer Verordnung (MiFIR), deren Ziel es ist, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen. Der neue Rechtsrahmen soll zudem die Aufsichtsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausweiten und klare Verfahrensregeln für alle Handelstätigkeiten vorgeben. Bisher sind Warenhändler, wie auch kommunale Energieversorgungsunternehmen, größtenteils aufgrund eines Ausnahmetatbestands, der Haupttätigkeitsausnahme, von der Regulierung durch MiFID ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand wurde im neuen Entwurf der MiFID gestrichen. Sollten keine anderen Ausnahmetatbestände anwendbar sein, würden u.a. folgende zusätzliche Verpflichtungen für Handelsunternehmen gelten: Stattdessen wurde eine umfassende Neugestaltung der Nebentätigkeitsausnahme vorgenommen. Darunter fällt vor die Definition der Nebentätigkeit. Weitere Ausnahmetatbestände, wie die Konzernausnahme und die Ausnahme für Unternehmen, die nicht an organisierten Handelsplätzen tätig sind, in MiFID vorgesehen. Weiterhin nicht erfasst von der Richtlinie sind physisch erfüllte OTC Forwards. Eine Verschärfung der bestehenden Regelungen ergibt sich aus der neu aufgenommenen Definition von European Allowances (EUAs) als Finanzinstrumente; dadurch fällt der Handel mit CO2 - Zertifikaten unter die MiFID, wenn keiner der möglichen Ausnahmetatbestände anwendbar ist. Darüber hinaus definiert die MiFID einen neuen Typus für einen Handelsplatz, die Organised Trading Facility (OTF). Diese Definition umfasst Brokerplattformen, deren Handelsabwicklung von der Regulierung erffast würde.  MiFIR beinhaltet Regelungen zu Transparenzvorschriften und den Handel an organisierten Marktplätzen. Da MiFIR eine Verordnung ist, wird diese nach Verabschiedung unmittelbar Europäisches Recht und bedarf keiner Umsetzung durch die Nationalstaaten. Damit soll eine Harmonisierung der Regelungen für den Energiegroßhandelsmarkt gewährleistet und die Vollendung des einheitlichen Energiebinnenmarktes unterstützt werden. Nach Veröffentlichung des Vorschlags von MiFID und MiFIR durch die Europäische Kommission nehmen das Europäische Parlament und der Ministerrat die Beratungen auf. Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) der federführende Ausschuss. Der Berichterstatter des ECON zur MiFID, Markus Ferber (EVP/DE), hat angekündigt, dass er Anfang 2012 einen Berichtsentwurf vorlegen wird. Im Dezember 2011 wird es voraussichtlich eine Anhörung im ECON geben. Ansprechpartner im VKU: Sören Högel Arndt Thomas Freudenberg

Finanzmarktregulierung - Novellierung der MiFID

Kommission veröffentlicht Entwurf

Am 20. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Novellierung der bestehenden Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente Finanzmarkrichtlinie (MiFID) vorgestellt.

Ziel der Initiative ist es, die Gipfelbeschlüsse der G-20-Staaten von Pittsburgh 2009 umzusetzen. Damit wird die Notwendigkeit anerkannt, Transparenz und Überwachung der weniger regulierten Märkte - einschließlich der Derivatemärkte - zu verbessern und Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ziehen. Das vorgeschlagene Legislativpaket besteht aus einer Richtlinie (MiFID II) und einer Verordnung (MiFIR), deren Ziel es ist, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen. Der neue Rechtsrahmen soll zudem die Aufsichtsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausweiten und klare Verfahrensregeln für alle Handelstätigkeiten vorgeben.

Bisher sind Warenhändler, wie auch kommunale Energieversorgungsunternehmen, größtenteils aufgrund eines Ausnahmetatbestands, der Haupttätigkeitsausnahme, von der Regulierung durch MiFID ausgenommen. Dieser Ausnahmetatbestand wurde im neuen Entwurf der MiFID gestrichen.

Sollten keine anderen Ausnahmetatbestände anwendbar sein, würden u.a. folgende zusätzliche Verpflichtungen für Handelsunternehmen gelten:

  • Anwendung der Capital Requirement Directive (CRD), höhere Kapitalunterlegungspflichten
  • Zusätzliche organisatorische Anforderungen, wie z. B. Beantragung BaFIN- Lizenz, Einführung eines besonderen Risikomanagementsystems (MA Risk)
  • Einhaltung bestimmter Bilanzierungsvorschriften
  • Verpflichtung zur Anstellung einer geeigneten Geschäftsführung mit einer Bankerausbildung

Stattdessen wurde eine umfassende Neugestaltung der Nebentätigkeitsausnahme vorgenommen. Darunter fällt vor die Definition der Nebentätigkeit. Weitere Ausnahmetatbestände, wie die Konzernausnahme und die Ausnahme für Unternehmen, die nicht an organisierten Handelsplätzen tätig sind, in MiFID vorgesehen.

Weiterhin nicht erfasst von der Richtlinie sind physisch erfüllte OTC Forwards. Eine Verschärfung der bestehenden Regelungen ergibt sich aus der neu aufgenommenen Definition von European Allowances (EUAs) als Finanzinstrumente; dadurch fällt der Handel mit CO2 - Zertifikaten unter die MiFID, wenn keiner der möglichen Ausnahmetatbestände anwendbar ist. Darüber hinaus definiert die MiFID einen neuen Typus für einen Handelsplatz, die Organised Trading Facility (OTF). Diese Definition umfasst Brokerplattformen, deren Handelsabwicklung von der Regulierung erffast würde. 

MiFIR beinhaltet Regelungen zu Transparenzvorschriften und den Handel an organisierten Marktplätzen. Da MiFIR eine Verordnung ist, wird diese nach Verabschiedung unmittelbar Europäisches Recht und bedarf keiner Umsetzung durch die Nationalstaaten. Damit soll eine Harmonisierung der Regelungen für den Energiegroßhandelsmarkt gewährleistet und die Vollendung des einheitlichen Energiebinnenmarktes unterstützt werden.

Nach Veröffentlichung des Vorschlags von MiFID und MiFIR durch die Europäische Kommission nehmen das Europäische Parlament und der Ministerrat die Beratungen auf. Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) der federführende Ausschuss. Der Berichterstatter des ECON zur MiFID, Markus Ferber (EVP/DE), hat angekündigt, dass er Anfang 2012 einen Berichtsentwurf vorlegen wird. Im Dezember 2011 wird es voraussichtlich eine Anhörung im ECON geben.

Ansprechpartner im VKU:

Sören Högel

Arndt Thomas Freudenberg


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas