Regulierung von OTC-Derivaten
Am heutigen Tag hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Regulierung von OTC–Derivaten zentralen Clearingstellen (CCP) und Handelsregistern veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist das erklärte Ziel der Kommission, den Finanzmärkten eine höhere Stabilität zu geben und deren Transparenz zu verbessern. Die Vorhaben der Kommission sehen als Regelfall die Einführung von standardisierten Kontrakten, eine Abwicklung über eine CCP sowie die Einführung von Transaktionsregistern vor. Dabei würden die verschärften Regelungen des Finanzmarktes zur Kapitalunterlegung und zum Liquiditätsmanagement, aufgrund des durchzuführenden Marginings vollumfänglich für alle Kontrakte verpflichtend. Nur in Ausnahmefällen soll zukünftig eine bilaterale Abwicklung mit spezifischen Verträgen außerhalb der CCPs mit einer höheren Besicherung möglich sein. Nicht-Finanzunternehmen haben die geplante weitestgehende Gleichbehandlung mit Finanzunternehmen mit der Begründung kritisiert, dass sie weder Verursacher der weltweiten Finanzkrise seien, noch die von ihnen gehandelten Derivate systemrelevant sind. Darüber hinaus würden damit verbundene höhere Eigenkapitalanforderungen auch an Nicht-Finanzunternehmen - insbesondere die kleinen Unternehmen - vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit stellen, was sich insbesondere auf den Wettbewerb negativ auswirken würde. Der VKU hat sich am Konsultationsverfahren zum Verordnungsentwurf beteiligt und auf die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen hingewiesen. Dabei wurde erläutert, dass die Energiehandelsgeschäfte, die die kommunalen Energieversorgungsunternehmen am Markt tätigen, mit einer konkreten Energielieferung physisch unterlegt sind und damit keinen spekulativen Charakter haben. Durch diese Geschäfte ist es den kommunalen Unternehmen möglich, zu wettbewerbsfähigen Preisen Energie anzubieten. Auf der Grundlage einer Folgenabschätzung scheint die Kommission nun insoweit einzulenken, dass Nicht-Finanzunternehmen eine Sonderbehandlung in einem gewissen Rahmen erhalten sollen. Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Regulierung der Derivate grundsätzlich umfassend gelten, jedoch sind Ausnahmetatbestände für Nicht- Finanzunternehmen vorgesehen, die einen informatorischen bzw. einen Clearing-Schwellenwert unterschreiten, der sich an der Systemrelevanz der Unternehmen bemisst. Der VKU wird in weiteren Gesprächen mit den politischen Akteuren im Europäischen Parlament und Rat sich aktiv am Meinungsbildungsprozess beteiligen. Ansprechpartner: Sören Högel, Arndt Thomas Freudenberg

Regulierung von OTC-Derivaten

Entwurf der EU–Kommission

Flaggen der Europäischen Kommission vor einem Gebäude

Am heutigen Tag hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Regulierung von OTC–Derivaten zentralen Clearingstellen (CCP) und Handelsregistern veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist das erklärte Ziel der Kommission, den Finanzmärkten eine höhere Stabilität zu geben und deren Transparenz zu verbessern.

Die Vorhaben der Kommission sehen als Regelfall die Einführung von standardisierten Kontrakten, eine Abwicklung über eine CCP sowie die Einführung von Transaktionsregistern vor. Dabei würden die verschärften Regelungen des Finanzmarktes zur Kapitalunterlegung und zum Liquiditätsmanagement, aufgrund des durchzuführenden Marginings vollumfänglich für alle Kontrakte verpflichtend. Nur in Ausnahmefällen soll zukünftig eine bilaterale Abwicklung mit spezifischen Verträgen außerhalb der CCPs mit einer höheren Besicherung möglich sein.

Nicht-Finanzunternehmen haben die geplante weitestgehende Gleichbehandlung mit Finanzunternehmen mit der Begründung kritisiert, dass sie weder Verursacher der weltweiten Finanzkrise seien, noch die von ihnen gehandelten Derivate systemrelevant sind. Darüber hinaus würden damit verbundene höhere Eigenkapitalanforderungen auch an Nicht-Finanzunternehmen - insbesondere die kleinen Unternehmen - vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit stellen, was sich insbesondere auf den Wettbewerb negativ auswirken würde.

Der VKU hat sich am Konsultationsverfahren zum Verordnungsentwurf beteiligt und auf die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen hingewiesen. Dabei wurde erläutert, dass die Energiehandelsgeschäfte, die die kommunalen Energieversorgungsunternehmen am Markt tätigen, mit einer konkreten Energielieferung physisch unterlegt sind und damit keinen spekulativen Charakter haben. Durch diese Geschäfte ist es den kommunalen Unternehmen möglich, zu wettbewerbsfähigen Preisen Energie anzubieten. Auf der Grundlage einer Folgenabschätzung scheint die Kommission nun insoweit einzulenken, dass Nicht-Finanzunternehmen eine Sonderbehandlung in einem gewissen Rahmen erhalten sollen.

Nach dem vorliegenden Entwurf soll die Regulierung der Derivate grundsätzlich umfassend gelten, jedoch sind Ausnahmetatbestände für Nicht- Finanzunternehmen vorgesehen, die einen informatorischen bzw. einen Clearing-Schwellenwert unterschreiten, der sich an der Systemrelevanz der Unternehmen bemisst.

Der VKU wird in weiteren Gesprächen mit den politischen Akteuren im Europäischen Parlament und Rat sich aktiv am Meinungsbildungsprozess beteiligen.

Ansprechpartner: Sören Högel, Arndt Thomas Freudenberg


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas