Verbesserung der Transparenz im Strommarkt
In Deutschland haben sich BDEW, VKU und VIK und die deutschen Übertragungsnetzbetreiber in einer Transparenz-Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums darauf geeinigt, Erzeugungsdaten auf einer zentralen Internetplattform zu veröffentlichen. Umfang und Form der Daten wurden zwischenzeitlich durch BDEW, VIK und VKU weiter konkretisiert und mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Ausgangslage für die Transparenzinitiative Kraftwerksdaten sind die Congestion Management Guidelines (CMG) und deren Konkretisierung im Transparenzbericht 2007, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Veröffentlichung der Erzeugungs- und Netzdaten aller Erzeuger und unterlagerten Versorger in ihrer jeweiligen Regelzone verpflichtet. Das Bundeswirtschaftministerium hat daraufhin eine Auflistung – die sog. BMWi-Liste - von Daten vorgenommen. Diese Liste stellt eine Konkretisierung der auf Basis der Engpassmanagementleitlinien im Rahmen des Transparency Reports festgelegten Veröffentlichungspflichten dar. Die rechtliche Pflicht zur Veröffentlichung trifft vorrangig die Übertragungsnetzbetreiber. Alle Marktparteien (Erzeuger, große Lasten und Verteilnetzbetreiber) sind jedoch aus diesen Leitlinien verpflichtet, aktiv an der Verbesserung der Markttransparenz im Strommarkt mitzuwirken und ihre Pflicht zur Lieferung von Daten zu erfüllen. Die Plattform wurde bei der deutschen Strombörse, der EEX AG, eingerichtet und hat ihren Betrieb am 30.10.2009 aufgenommen. Seitdem steht die Internetseite www.transparency.eex.com für Erzeugungsdaten im Strombereich der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit der neuen Plattform „Transparency in Energy Markets“ wird die Nachvollziehbarkeit der Marktpreisbildung gesteigert. So soll das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmer in die Märkte gestärkt und die europäische Marktentwicklung und -integration weiter gefördert werden. Ansprechpartner: Sabine Jaacks, Dr. Andreas Zuber

Verbesserung der Transparenz im Strommarkt

Taschenrechner, Balkendiagramm und Münzen

In Deutschland haben sich BDEW, VKU und VIK und die deutschen Übertragungsnetzbetreiber in einer Transparenz-Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums darauf geeinigt, Erzeugungsdaten auf einer zentralen Internetplattform zu veröffentlichen. Umfang und Form der Daten wurden zwischenzeitlich durch BDEW, VIK und VKU weiter konkretisiert und mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.

Ausgangslage für die Transparenzinitiative Kraftwerksdaten sind die Congestion Management Guidelines (CMG) und deren Konkretisierung im Transparenzbericht 2007, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Veröffentlichung der Erzeugungs- und Netzdaten aller Erzeuger und unterlagerten Versorger in ihrer jeweiligen Regelzone verpflichtet. Das Bundeswirtschaftministerium hat daraufhin eine Auflistung – die sog. BMWi-Liste - von Daten vorgenommen. Diese Liste stellt eine Konkretisierung der auf Basis der Engpassmanagementleitlinien im Rahmen des Transparency Reports festgelegten Veröffentlichungspflichten dar.

Die rechtliche Pflicht zur Veröffentlichung trifft vorrangig die Übertragungsnetzbetreiber. Alle Marktparteien (Erzeuger, große Lasten und Verteilnetzbetreiber) sind jedoch aus diesen Leitlinien verpflichtet, aktiv an der Verbesserung der Markttransparenz im Strommarkt mitzuwirken und ihre Pflicht zur Lieferung von Daten zu erfüllen. Die Plattform wurde bei der deutschen Strombörse, der EEX AG, eingerichtet und hat ihren Betrieb am 30.10.2009 aufgenommen. Seitdem steht die Internetseite www.transparency.eex.com für Erzeugungsdaten im Strombereich der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit der neuen Plattform „Transparency in Energy Markets“ wird die Nachvollziehbarkeit der Marktpreisbildung gesteigert. So soll das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmer in die Märkte gestärkt und die europäische Marktentwicklung und -integration weiter gefördert werden.

Ansprechpartner: Sabine Jaacks, Dr. Andreas Zuber


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Termine Mai 2013

22.05. 10:30h 33. Sitzung des Ausschusses Finanz- und Wirtschaftsrat beim VKU
23.05. Breitbandausbau durch kommunale Unternehmen