Eingrenzung des Grünstromprivilegs nun doch erst 2012
Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2011 verschiedene Sofortmaßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien beschlossen, die allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden müssen, um wirksam zu werden. Eine dieser Sofortmaßnahmen betrifft das sogenannte Grünstromprivileg. Nach dieser im EEG verankerten Regelung befreit ein Grünstromanteil von mindestens 50 Prozent Stromlieferanten und deren Endkunden von der EEG-Umlage. Nach Auffassung der Bundesregierung werde durch den Anstieg der EEG-Umlage der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gestärkt. Außerdem würden Mitnahmeeffekte begünstigt, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen. Der Vorschlag des Bundeskabinetts sieht vor, dass Grünstromlieferanten keine Umlagebefreiung mehr erhalten, sondern nur noch eine Reduzierung um 2 Cent pro Kilowattstunde. Damit müßten Lieferanten, die dem Grünstromprivileg unterfallen, künftig 1,5 Cent EEG-Umlage zahlen. Nach den ursprünglichen Plänen sollte diese Rechtsänderung bereits zur Jahresmitte in Kraft treten, was viele Stadtwerke vor erhebliche Probleme gestellt hätte. Der VKU hat sich nun mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Sofortmaßnahme zum Grünstromprivileg nicht schon zur Jahresmitte, sondern erst zum 01. Januar 2012 in Kraft tritt. Die jetzt beschlossene Beibehaltung des Grünstromprivilegs stärkt die Rechtssicherheit und den Vertrauensschutz. Die andere Sofortmaßnahme betrifft die Solarstromförderung. Mit der Absenkung der EEG-Vergütung will die Bundesregierung der raschen Marktentwicklung bei der Photovoltaik Rechnung tragen. Die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung soll teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird außerdem eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen. Das Kabinett hat die beschriebenen Sofortmaßnahmen in einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum „Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)“ zusammengefasst. Der eigentliche Änderungsantrag soll von den Regierungsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Nach Informationen des VKU soll das EAG EE zusammen mit den Sofortmaßnahmen spätestens im kommenden März vom Bundestag beschlossen werden. Außerdem kündigte die Bundesregierung an, im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle die Vergütungsregelungen für die Biogasverstromung anzupassen. Damit will die Bundesregierung dem Umstand entgegenwirken, dass in bestimmten Regionen die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt habe, mit dem Ergebnis, dass die Pachtpreise für Agrarflächen enorm gestiegen seien, womit sich die Flächenkonkurrenz verschärfe. Außerdem könnten sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken. Konkrete Entscheidungen dazu sollen jedoch erst getroffen werden, wenn der EEG-Erfahrungsbericht vorliegt. Dies wird voraussichtlich zur Jahresmitte der Fall sein. Der VKU wird die Diskussionen zu diesem Thema im Rahmen der lobbyistischen Begleitung der EEG-Novelle mitgestalten.

Eingrenzung des Grünstromprivilegs nun doch erst 2012

Drei Windräder stehen auf einem Feld

Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2011 verschiedene Sofortmaßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien beschlossen, die allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden müssen, um wirksam zu werden.

Eine dieser Sofortmaßnahmen betrifft das sogenannte Grünstromprivileg. Nach dieser im EEG verankerten Regelung befreit ein Grünstromanteil von mindestens 50 Prozent Stromlieferanten und deren Endkunden von der EEG-Umlage. Nach Auffassung der Bundesregierung werde durch den Anstieg der EEG-Umlage der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gestärkt. Außerdem würden Mitnahmeeffekte begünstigt, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen.

Der Vorschlag des Bundeskabinetts sieht vor, dass Grünstromlieferanten keine Umlagebefreiung mehr erhalten, sondern nur noch eine Reduzierung um 2 Cent pro Kilowattstunde. Damit müßten Lieferanten, die dem Grünstromprivileg unterfallen, künftig 1,5 Cent EEG-Umlage zahlen. Nach den ursprünglichen Plänen sollte diese Rechtsänderung bereits zur Jahresmitte in Kraft treten, was viele Stadtwerke vor erhebliche Probleme gestellt hätte. Der VKU hat sich nun mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Sofortmaßnahme zum Grünstromprivileg nicht schon zur Jahresmitte, sondern erst zum 01. Januar 2012 in Kraft tritt. Die jetzt beschlossene Beibehaltung des Grünstromprivilegs stärkt die Rechtssicherheit und den Vertrauensschutz.

Die andere Sofortmaßnahme betrifft die Solarstromförderung. Mit der Absenkung der EEG-Vergütung will die Bundesregierung der raschen Marktentwicklung bei der Photovoltaik Rechnung tragen. Die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung soll teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird außerdem eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.

Das Kabinett hat die beschriebenen Sofortmaßnahmen in einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum „Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)“ zusammengefasst. Der eigentliche Änderungsantrag soll von den Regierungsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Nach Informationen des VKU soll das EAG EE zusammen mit den Sofortmaßnahmen spätestens im kommenden März vom Bundestag beschlossen werden.

Außerdem kündigte die Bundesregierung an, im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle die Vergütungsregelungen für die Biogasverstromung anzupassen. Damit will die Bundesregierung dem Umstand entgegenwirken, dass in bestimmten Regionen die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt habe, mit dem Ergebnis, dass die Pachtpreise für Agrarflächen enorm gestiegen seien, womit sich die Flächenkonkurrenz verschärfe. Außerdem könnten sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken. Konkrete Entscheidungen dazu sollen jedoch erst getroffen werden, wenn der EEG-Erfahrungsbericht vorliegt. Dies wird voraussichtlich zur Jahresmitte der Fall sein. Der VKU wird die Diskussionen zu diesem Thema im Rahmen der lobbyistischen Begleitung der EEG-Novelle mitgestalten.


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas