
Kommunale Wertstofferfassung
17.03.2011. Die getrennte Sammlung von Wertstoffen durch die Kommunen wird bereits seit Jahrzehnten praktiziert. In der Regel stellen die Kommunen dabei in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem direkt bei den Haushalten bzw. an zentralen öffentlichen Plätzen separate Behälter für Papier, Glas, Bioabfall und andere getrennt zu erfassende Abfälle bereit. Viele Kommunen haben außerdem zentrale Annahmestellen eingerichtet: Recyclinghöfe, auf denen Wertstoffe abgegeben werden können.
Die konkrete Ausgestaltung des Wertstofferfassungssystems wird von der Kommune dabei optimal auf die örtlichen sozialen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen und ökologischen Erfordernisse abgestimmt. Deutschlandweit werden so mittels der verschiedenen Systeme heute einschließlich der Kompostierung und Vergärung von Bioabfällen insgesamt über 65 Prozent der kommunalen Abfälle nach getrennter Erfassung stofflich verwertet – das ist Platz 2 in der EU. Bei den Nicht-Bioabfällen belegt Deutschland mit 70 Prozent sogar Rang 1. Die wichtigste Voraussetzung für diese hohen Recyclingquoten ist ein Abfallwirtschaftssystem, das die Entsorgung der Abfälle langfristig, permanent, flächendeckend und auf hohem ökologischem Niveau sicherstellt.
Einige Mitgliedsbetriebe des VKU haben Anfang des Jahres 2011 Wertstofftonnen eingeführt bzw. planen dies. Das begrüßt der VKU ausdrücklich. Aus Sicht des Verbandes kann es pro Kommune nur ein Erfassungssystem für Wertstoffe geben und das darf nur unter kommunaler Trägerschaft passieren. Zwei nebeneinander existierende Systeme – also ein privates und ein kommunales – wären zu kostspielig und den Bürgerinnen und Bürger letztendlich nicht mehr zu vermitteln.
Kommunale Wertstoffwirtschaft kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, denn die Erlöse aus der Vermarktung der Wertstoffe wirken sich positiv auf die Gebührenkalkulation aus. Die Erlöse aus den Wertstoffen dürfen daher nicht privatisiert werden, sondern müssen zu Gunsten der Bürger auch weiterhin in die Gebührenkalkulation einfließen. Deshalb müssen die Kommunen die Entscheidungshoheit über die Form der getrennten Erfassung von Wertstoffen haben. Dazu bedarf es klarer gesetzlicher Vorgaben durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Ansprechpartner: Heike Ameskamp, Dr. Achim W. Schröter
Weitere Informationen:
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Termine Mai 2012
- 04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
- 10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 15.05. 10:30h AK Vertrieb
- 15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
- 23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
- 23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas




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